Aktualisierung
Die neue 14. BayISMV ermöglichst es uns, alle Mitglieder der angeschlossenen Gauvereine an der Versammlung recht herzlich begrüßen zu dürfen. In so weit entfallen die nachfolgend angegebenen Kontaktbeschränkungen, Maximalzahlen und sonstigen Beschränkungen (außer Maskenpflicht).
Zutritt haben ausschließlich nur geladene Gäste und Vereinsmitglieder der angeschlossenen Gauvereine, wenn sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Selbsttests sind nur vor Ort gültig.
An die
Gauehrenmitglieder
Vereinsvorsitzende der Schützenvereine im Schützengau Neu-Ulm
Schützenbezirk Schwaben – 1. Bezirksschützenmeister Karl Schnell
Mitglieder des Gauschützenmeisteramtes
Mitglieder des Gauausschusses
Im August 2021
Einladung
zur Jahreshauptversammlung des Schützengaues Neu-Ulm
gemäß Art. 22 der Geschäftsordnung des Bayerischen Sportschützenbundes
Zeit: Donnerstag, 16. September 2021, 19.30 Uhr
Ort: Vereinshalle Steinheim, Straßer Weg, 89233 Neu-Ulm/Steinheim
Liebe Schützenkameradinnen, liebe Schützenkameraden,
wir haben uns entschlossen, wegen der noch nicht abgeklungenen Pandemie und aufgrund gesetzlicher Vorschriften anstelle einer großen Gauversammlung eine reine Delegiertentagung mit Neuwahlen abzuhalten. Als Delegierte zählen auch zu ehrende Mitglieder, Ehrenmitglieder, Mitglieder des Gauschützenmeisteramtes und des Gauausschusses.
Vor dem Hintergrund, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren, bitten wir darum, von der Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung Gebrauch zu machen.
Der Einladung ist eine Aufstellung der Delegiertenanzahl jedes Gau-Vereins und ein Formular zur Stimmrechtsübertragung beigefügt.
Gemäß der 13. Bayerische Immissionsschutzmaßnahmenverordnung (BayISMV) sind max. 50 Personen zugelassen, zuzüglich geimpfte und genesene Mitglieder mit Nachweis. Die Testnachweispflicht entfällt. Ist die maximale Anzahl Ungetesteter/ Getesteter im Saal erreicht, kann für weitere Ungetestete/Getestete kein Zutritt gewährt werden.
Vor Ort ist die Abgabe der ausgefüllten Anmeldung (Anlage) zwingend erforderlich. Die Anmeldung dient der Überprüfung obiger Zugangsbeschränkungen und Kontaktnachverfolgung. Sie wird 14 Tage nach der Veranstaltung vernichtet. Ohne Anmeldung kein Zutritt.
Sonstige Hinweise:
Mit Blick auf die pandemische Entwicklung kann eine Verschiebung oder komplette Absage der Gauversammlung nicht ausgeschlossen werden.
Im Gebäude sowie bei Verlassen des Sitzplatzes ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Auf die AHA-Regelung wird hingewiesen.
Die Vereinsvorsitzenden werden gebeten, die Mitglieder und die Delegierten ihres Vereins einzuladen. Wir bitten um Verständnis für die Maßnahmen.
TAGESORDNUNG
- Begrüßung
- Totenehrung
- Grußworte der Ehrengäste
- Ehrungen
- Berichte
- komm. 1. Gauschützenmeister
- Gauschatzmeisterin und
Bekanntgabe der Jahresrechnung - komm. Gauschriftführer
- 1. Gausportleiter
- Rechnungsprüfer
- Entlastung des Gauschützenmeisteramtes
- Wahlen
- Wahlleiter
- 1. Gauschützenmeister
- Stv. Gauschützenmeister
- Gauschatzmeister
- Gauschriftführer
- 1. Gausportleiter
- Delegierte zur Bezirksversammlung
- Rechnungsprüfer
- Gauschießen 2022 und Folgejahre
- Anträge
- Verschiedenes
Anträge sind schriftlich mit Begründung bis spätestens 01.09.2021 beim
1. Gauschützenmeister einzureichen.
Sie sind zur Teilnahme an unserer Gauversammlung herzlich eingeladen.
Mit besten Schützengrüßen
Gez.
Heiner Förg
1. Gauschützenmeister (komm)
Einladung zur Gauversammlung mit Tagesordnung