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71. Ordentliche Delegiertenversammlung des BSSB
21 Mai
Die 71. Ordentliche Delegiertenversammlung des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. findet am Samstag, dem 21. Mai 2022, auf der Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück statt.
Gemäß Art. 15 Abs. 3 der Satzung des BSSB wird auf die folgenden
Antragsfristen hingewiesen:
1. Gemäß Art. 15 Abs. 1 der BSSB Satzung müssen Anträge behandelt werden, wenn sie 30 Tage (hier: 21. April 2022, Datum Poststempel) vor der Delegiertenversammlung schriftlich beim Landesschützenmeisteramt (Geschäftsstelle) eingehen.
2. Gemäß Art. 15 Abs. 2 der BSSB Satzung müssen Anträge auf Satzungsänderung behandelt werden, wenn sie mindestens 90 Tage (hier: 21. Februar 2022, Datum Poststempel) vor der Delegiertenversammlung schriftlich beim Landesschützenmeisteramt (Geschäftsstelle) eingehen.
Anträge der unmittelbaren Mitglieder und der Gaue müssen über den zuständigen Bezirk eingereicht werden. Anträge auf Satzungsänderung werden nach Ablauf der Antragsfrist in der Bayerischen Schützenzeitung veröffentlicht. Sonstige Anträge werden den Delegierten über die Bezirksschützenmeister nach Ablauf der Antragsfrist zugeleitet.
Bayerischer Sportschützenbund e. V.
Ingolstädter Landstraße 110, 85748 Garching